Di, 30.06.2015 , 14:14 Uhr

20-Jähriger mit Alkohol am Steuer – Verbotenes Springmesser unter dem Steuer

Am späten Montagabend haben Fahnder der Bundespolizei im Bereich Waldmünchen einen 20-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf kontrolliert und dabei griffbereit, in einer Ablage unter dem Lenkrad, ein verbotenes Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 Zentimeter aufgefunden.

Bei der Kontrolle schlug den Bundespolizisten bereits durch das geöffnete Fenster Alkoholgeruch entgegen. Im Gespräch mit dem jungen Kraftfahrer verstärkte sich der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt. Im Fahrzeug entdeckten die Beamten zudem eine angetrunkene, als auch eine bereits leere Bierflasche. Zur weiteren Sachbearbeitung der augenscheinlichen Alkoholfahrt verständigten die Bundespolizisten die Kollegen der Polizeistation Waldmünchen. Eine Überprüfung der Atemalkoholkonzentration durch die Landespolizisten bestätigte den Verdacht der Trunkenheit.

Den jungen Mann erwartet nun eine Strafanzeige durch die Bundespolizei wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Darüber hinaus ermittelt die Landespolizei wegen einer Trunkenheitsfahrt.  Erschwerend hierbei ist, dass der junge Kraftfahrer noch unter 21 Jahren alt ist und ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt.

pm

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