Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen werden alle Einwendungen nun dem Vorhabensträger, also der Fahrner Bauunternehmung GmbH, bekanntgegeben. Des Weiteren sind die Einwendungen denjenigen Fachstellen vorzulegen, deren Aufgabenbereich durch die jeweilige Einwendung berührt wird.
Die Fachstellen prüfen, ob die vorgebrachten Einwendungen aus fachlicher Sicht begründet sind und dem Vorhaben daher entgegenstehen, ob sie eine Umplanung notwendig machen oder ob sie in einem etwaigen Genehmigungsbescheid zumindest besondere Auflagen zum Schutze des jeweiligen Belanges erforderlich machen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass individuell-persönliche Rückmeldungen zu einzelnen Einwendungen im laufenden Verfahren nicht möglich sind. Erst beim Erörterungstermin, welcher sämtliche Einwendungen behandelt, können diese im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten diskutiert werden.
Die nochmalige Beteiligung der Fachstellen und Behörden und die Einholung deren Stellungnahmen stellt den siebten von insgesamt zehn Verfahrensschritten innerhalb des Gesamtverfahrens dar. Dieser Verfahrensschritt wird – abhängig von Inhalt/Art und Umfang der Einwendungen und des daraus sich ergebenden zusätzlichen Klärungsbedarfs – mehrere Monate beanspruchen. Nächster Verfahrensschritt wäre dann die Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins.
LRA Regensburg