Rauchverbot in Kraft - Schluss mit Kippen in Kneipen
Raucher vor die Tür gesetzt: Seit Beginn des neuen Jahres ist Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Wirtshäusern und Bierzelten Bayerns grundsätzlich verboten. Noch gilt eine sechswöchige Schonfrist für Wirte und Raucher, doch danach sollen Missachtungen teuer bestraft werden.
In Bayern ist mit dem Beginn des neuen Jahres das bundesweit schärfste Rauchverbot in Kraft getreten. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 5 und 1.000 Euro rechnen.
Erstmals in der fast 200-jährigen Geschichte des Oktoberfests werden damit auch die Wiesn-Festzelte zur rauchfreien Zone. Erlaubt bleibt das Rauchen dagegen in Biergärten und auf den Freischankflächen von Wirtshäusern an der frischen Luft. Zudem dürfen geschlossene Gesellschaften in Gaststätten weiterhin rauchen.
Kritiker fürchten deshalb, dass das zu einem Boom von Raucherclubs führen könnte. Und es gibt noch weitere Ausnahmen: Häftlinge dürfen im Gefängnis weiter rauchen, wenn die Anstaltsleiter das erlauben. Gleiches gilt für Psychiatriepatienten und Verdächtige bei der Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wie gehen Raucher und Wirte mit dem neuen Gesetz um? Wie sieht die Zukunft aus? TVA hat sich bei Rauchern und Wirten aus Regensburg umgehört.